Die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V richtet sich an erkrankte Menschen. Insbesondere bei folgenden Erkrankungen kann ich Sie durch meine Beratung gezielt unterstützen:
Durch meine Zertifizierung wird die Beratung von den Krankenkassen bezuschusst. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie zusammen mit meinem Kostenvoranschlag von mir bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
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